Blüten der Datenschutz-Verordnung

Ich habe ein Institut angerufen, um herauszufinden, welche Daten sie über mich gespeichert haben. Das Institut erklärte mir, diese Auskunft könne man mir wegen der „neuen“ EU-Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) nicht telefonisch geben. Wir schreiben den November 2018.

Die Dame am anderen Ende der Leitung empfahl mir, dem Institut eine E-Mail zu schicken, an <info…@institut.de>, unter Angabe meiner Personalien. Ich würde die verlangten Informationen dann „auf postalischem Wege“ erhalten.

Kurzes Innehalten, Rückfrage: Das heißt also, ich bekomme meine Antwort nicht per Mail, sondern per Brief? Ja, per Mail könnten sie mir das nicht schicken … aufgrund der Datenschutzverordnung. Aber es gibt kein Problem damit, dass ich meine personenbezogenen Daten per (unverschlüsselter) Mail an eine allgemeine Mail-Adresse des Instituts sende. Das mache ich nämlich aus eigener Verantwortung.

Plötzlich ergibt es Sinn, dass ich seit einigen Wochen auf E-Mail-Anfragen grundsätzlich immer Antworten per Post bekomme. Bei diesem Stand der Dinge geht es netto nicht um Datensicherheit, sondern nur um eine zusätzliche Bürokratie-Ebene. Man könnte auf die Idee kommen, dass die EU-DSGVO auf die Lobby-Arbeit der briefzustellenden Industrie zurückzuführen sei.